Environmental, Social and Governance (ESG)-Standards
Veröffentlichungen nach der SFDR und der Taxonomie
I. Art. 3 – Nachhaltigkeitsrisiken
GFEP Management GmbH („GFEP Management“, LEI: 391200NI1UH3S8577O71) berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Investitionsentscheidungsprozesses. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten. Vor jedem Investment führt GFEP Management eine Due Diligence durch. Teil dieser Due Diligence ist auch die Prüfung, ob Nachhaltigkeitsrisiken vorliegen. Diese Prüfung erfolgt im Rahmen eines informellen Austauschs, der den jeweiligen Einzelfallumständen angemessen ist. Die Ergebnisse werden bei der Investitionsentscheidung berücksichtigt. GFEP Management ist jedoch frei in der Entscheidung, eine Investition wegen gewisser Nachhaltigkeitsrisiken nicht zu tätigen oder sie dennoch zu tätigen, wobei GFEP Management auch risikomindernde Maßnahmen vorsehen kann. GFEP Management handelt nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und berücksichtigt insbesondere die strategische Bedeutung des Investments sowie seinen transaktionalen Kontext.
II. Art. 4 – Keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
GFEP Management berücksichtigt keine nachteiligen Auswirkungen von Investmententscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Da die Europäische Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) (Sustainable Finance Disclosure Regulation, „SFDR“) sowie die konkretisierenden technischen Regulierungsstandards („RTS“) neu sind, gibt es wenig oder keine Erfahrung und Praxis im Umgang mit ihren Vorschriften. Deshalb bestehen erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung dieser Vorschriften auf die von GFEP Management verfolgten Investmentstrategien. Zudem steht der mit der Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verbundene Aufwand in keinem angemessenen Umfang zu der sehr geringen Bedeutung, die solche Auswirkungen im Zusammenhang mit der Investmentstrategie von GFEP Management erlangen könnten: GFEP Management verfolgt eine unternehmerische Private Equity Strategie und investiert in Unternehmen mit einem Umsatz zwischen EUR 10 Mio. und EUR 100 Mio. aus der DACH Region. Folglich werden GFEP Management‘s Investitionsentscheidungen kaum Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben. Sofern und soweit sich die Rechtsunsicherheiten aufklären und sich hierzu eine praktikable Markt- und Verwaltungspraxis etabliert, wird GFEP Management zu gegebener Zeit die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren überdenken.
III. Art. 5 – Vergütungs-Disclosure
Als lediglich registrierter Verwalter eines alternativen Investmentfonds im Sinne des § 2 Abs. 4 KAGB hat GFEP Management keine Vergütungsrichtlinie oder -politik nach den Voraussetzungen des KAGB und muss diese auch nicht haben. Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Festlegung der Vergütung daher nicht berücksichtigt.